Kündigung im Krankenstand: Ist das in Deutschland erlaubt?
Letzte Aktualisierung: Mai 2026
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kündigung im Krankenstand: Ist das in Deutschland erlaubt?
Es ist einer der hartnäckigsten Mythen im deutschen Arbeitsrecht: „Wer krankgeschrieben ist, darf nicht gekündigt werden.“ Viele Arbeitnehmer fühlen sich während einer Arbeitsunfähigkeit sicher vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes. Doch die rechtliche Realität sieht anders aus. Eine Kündigung im Krankenstand ist in Deutschland grundsätzlich möglich, sofern der Arbeitgeber die strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der weitverbreitete Irrtum
Entgegen der landläufigen Meinung schützt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht vor dem Erhalt einer Kündigung. Der Kündigungsschutz während einer Krankheit bedeutet lediglich, dass die Krankheit selbst nur unter sehr engen Grenzen als Grund für die Kündigung dienen darf. Die Zustellung des Kündigungsschreibens ist rechtlich jedoch auch dann wirksam, wenn Sie mit Fieber im Bett liegen.
Die rechtlichen Hürden: Wann ist eine Kündigung zulässig?
In Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet, benötigt der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund. Dabei wird zwischen verschiedenen Szenarien unterschieden:
1. Kündigung während der Krankheit (aus anderen Gründen)
Der Arbeitgeber kann Sie betriebsbedingt oder verhaltensbedingt kündigen, auch wenn Sie gerade krank sind. Die Krankheit pausiert das Kündigungsrecht des Arbeitgebers nicht.
2. Krankheitsbedingte Kündigung (wegen der Krankheit)
Dies ist die schwierigste Form der Kündigung für Arbeitgeber. Damit diese wirksam ist, müssen drei Stufen erfüllt sein:
- Negative Gesundheitsprognose: Es muss zum Zeitpunkt der Kündigung feststehen, dass auch in Zukunft mit weiteren erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist.
- Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen: Die Fehlzeiten müssen zu massiven Störungen im Betriebsablauf oder zu einer unzumutbaren finanziellen Belastung führen.
- Interessenabwägung: Es muss geprüft werden, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber noch zugemutet werden kann.
Transparenz und Fairness: Die Rolle des § 307 BGB
Auch wenn das Thema Kündigung oft über das Kündigungsschutzgesetz geregelt wird, spielen die Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine tragende Rolle bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Gemäß § 307 BGB unterliegen Bestimmungen in Arbeitsverträgen einer Inhaltskontrolle.
- Transparenzgebot: Klauseln, die Kündigungsfristen oder Sonderregelungen im Krankheitsfall betreffen, müssen klar und verständlich formuliert sein.
- Unangemessene Benachteiligung: Eine Bestimmung ist unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
- Rechtssicherheit: Wenn vertragliche Kündigungsregeln gegen wesentliche Grundgedanken des Gesetzes verstoßen, können sie nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB hinfällig sein.
Was passiert bei Krankheit im Urlaub?
Ein relevanter Nebenschauplatz ist das Thema Krankheit im Urlaub. Wenn Sie während Ihres genehmigten Erholungsurlaubs erkranken und dies durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Dies ist ein wichtiges Schutzrecht für Arbeitnehmer.
So schützen Sie sich vor Formfehlern
Eine Kündigung muss nicht nur inhaltlich begründet sein, sondern auch formale Kriterien erfüllen. Beispielsweise ist eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax in Deutschland absolut unwirksam, da die Schriftform (Originalunterschrift auf Papier) zwingend erforderlich ist.
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- Fristen-Analyse: Entspricht die im Kündigungsschreiben genannte Frist den gesetzlichen Vorgaben des § 622 BGB?
- Klausel-Check: Enthält Ihr Vertrag nach § 307 BGB intransparente Regelungen zur Kündigung im Krankheitsfall?
- Risiko-Einstufung: Erhalten Sie sofortige Hinweise, ob formale Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung fehlen könnten.
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Fazit: Schnelles Handeln ist gefragt
Im Falle einer Kündigung läuft die Uhr. Wer gegen eine Kündigung vorgehen will, muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Nutzen Sie moderne Werkzeuge, um sofort Klarheit über Ihre Situation zu gewinnen.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der Information und basiert auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Er stellt keine Rechtsberatung dar. Im Falle einer Kündigung sollten Sie umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren.