Kündigungsfrist in der Probezeit: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Letzte Aktualisierung: Mai 2026
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kündigungsfrist in der Probezeit: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Der Beginn eines neuen Jobs ist meist mit einer Testphase verbunden. Doch was passiert, wenn es doch nicht passt? Die Kündigungsfrist in der Probezeit folgt spezifischen gesetzlichen Regeln, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben sind. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer ihre vertraglichen Fristen genau mit den gesetzlichen Vorgaben abgleichen.
Die gesetzliche Basis: § 622 BGB
Die zentrale Vorschrift für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist § 622 BGB. Während einer vereinbarten Probezeit gelten hierbei erleichterte Bedingungen, um beiden Parteien eine flexible Trennung zu ermöglichen.
- Maximale Dauer: Eine Probezeit darf laut § 622 Abs. 3 BGB längstens für die Dauer von sechs Monaten vereinbart werden.
- Zwei-Wochen-Frist: Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
- Kein Kündigungstermin: Im Gegensatz zu regulären Arbeitsverhältnissen muss die Kündigung in der Probezeit nicht zwingend zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats erfolgen.
Inhaltskontrolle und Fairness nach § 307 BGB
Da Arbeitsverträge oft Standardbedingungen sind, unterliegen sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Das bedeutet:
- Transparenz: Bestimmungen müssen klar und verständlich sein.
- Unangemessene Benachteiligung: Eine Klausel ist unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
- Abweichungsverbot: Wenn eine vertragliche Regelung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht, kann sie nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB als unwirksam eingestuft werden.
Sonderfall: Befristete Arbeitsverträge
Wichtig zu wissen ist, dass die Regeln der Probezeit auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag relevant sind. Hier muss jedoch explizit im Vertrag stehen, dass eine ordentliche Kündigung während der Befristung überhaupt möglich ist. Fehlt diese Vereinbarung, kann das Arbeitsverhältnis oft gar nicht vorab ordentlich gekündigt werden, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Grund vor.
Worauf Sie bei der Prüfung achten sollten
Viele Arbeitgeber versuchen, die Kündigungsfrist in der Probezeit zu verkürzen oder unklare Bedingungen zu formulieren. Solche Klauseln sind oft nach § 307 BGB unwirksam, da sie nicht klar und verständlich sind. Wenn eine Klausel unwirksam ist, tritt an ihre Stelle automatisch die gesetzliche Regelung des § 622 BGB.
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Das Lesen von Gesetzestexten wie dem BGB ist für Laien oft mühsam. Jurivo (Legal Jargons) hilft Ihnen dabei, das rechtliche Fachchinesisch zu umgehen:
- Fristen-Check: Erkennt das Tool, ob Ihre vereinbarte Probezeit die 6-Monate-Grenze des § 622 Abs. 3 BGB überschreitet?
- Transparenz-Analyse: Es wird geprüft, ob die Kündigungsklauseln nach § 307 BGB klar formuliert sind oder ein Risiko darstellen.
- Schnelle Übersicht: Sie erhalten sofort eine Zusammenfassung Ihrer Kündigungsfristen in einfacher Sprache.
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Fazit: Klarheit schafft Sicherheit
Die Probezeit ist zum Testen da – für beide Seiten. Doch auch in dieser Phase gelten klare gesetzliche Regeln. Nutzen Sie moderne Werkzeuge, um sicherzustellen, dass Ihr Vertrag fair ist und Sie nicht unangemessen einschränkt.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der Information und basiert auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Prüfung Ihres Einzelfalls konsultieren Sie bitte einen spezialisierten Rechtsanwalt.