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Krank im Urlaub: So holen Sie sich Ihre Urlaubstage zurück

2026-05-14

Letzte Aktualisierung: Mai 2026
Lesezeit: ca. 10 Minuten


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet rechtliche Informationen auf Basis des BGB und des BUrlG. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Im Falle eines konkreten Streits sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.


Krank im Urlaub: So holen Sie sich Ihre Urlaubstage zurück

Endlich Urlaub – und dann schlägt die Grippe zu. Für viele Arbeitnehmer ist das ein Albtraum. Die gute Nachricht ist jedoch: Der Gesetzgeber stellt klar, dass Urlaub der Erholung dient. Wer krank ist, kann sich nicht erholen. Daher gibt es klare Regeln im Arbeitsrecht, wie Sie Ihre wertvollen Urlaubstage zurückerhalten, wenn Sie während Ihrer freien Zeit erkranken.

Die gesetzliche Rettung: § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Die wichtigste Regelung für dieses Szenario ist § 9 BUrlG. Dort heißt es unmissverständlich: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Das bedeutet, dass diese Tage nicht verfallen, sondern Ihrem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben werden.

Wichtig: Sie dürfen Ihren Urlaub nicht einfach eigenmächtig um die Tage der Krankschreibung verlängern. Für die „wiederverwendbaren“ Tage müssen Sie einen neuen Urlaubsantrag stellen.


Ihre Pflichten: So sichern Sie Ihre Tage

Damit die Tage tatsächlich wieder gutgeschrieben werden, müssen Sie selbst aktiv werden. Das BGB und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geben hierbei den Rahmen vor:

  • Ärztliches Attest ab Tag 1: Im Gegensatz zum normalen Arbeitsalltag, bei dem ein Attest oft erst nach drei Tagen erforderlich ist, benötigen Sie im Urlaub eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung.
  • Anzeigepflicht: Sie müssen dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen.
  • Sonderregel fürs Ausland: Wenn Sie im Ausland erkranken, müssen Sie dem Arbeitgeber (und der Krankenkasse) zusätzlich Ihre Adresse am Aufenthaltsort mitteilen. Die Kosten für diese Benachrichtigung trägt der Arbeitgeber.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Während Sie krank sind, erhalten Sie kein Urlaubsentgelt, sondern eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach den allgemeinen Regeln.

Nach den Grundsätzen des § 280 Abs. 1 BGB und spezialisierten arbeitsrechtlichen Normen sollen Ihnen aus einer unverschuldeten Dienstverhinderung keine Nachteile entstehen. Weigert sich ein Arbeitgeber, die Tage wieder gutzuschreiben, wirft dies im Rahmen üblicher arbeitsrechtlicher Strukturen in der Regel Fragen bezüglich einer Pflichtverletzung auf.


Angemessenheitsprüfung von Arbeitsverträgen (§ 307 BGB)

Manche Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die versuchen, die Rückgabe von Urlaubstagen im Krankheitsfall einzuschränken (z. B. „Gutschrift nur bei stationärem Krankenhausaufenthalt“). Solche Klauseln sind oft unwirksam:

  • Gemäß § 307 Abs. 1 BGB sind Bestimmungen in vorformulierten Verträgen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner (den Arbeitnehmer) unangemessen benachteiligen.
  • Eine Benachteiligung wird angenommen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (in diesem Fall § 9 BUrlG) nicht zu vereinbaren ist.
  • Gesetzliche Mindeststandards zum Schutz der Erholung können nicht durch das „Kleingedruckte“ ausgehebelt werden.

Was passiert im Falle einer Kündigung?

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man während einer Krankheit nicht gekündigt werden kann. Wer im Urlaub schwer erkrankt und anschließend während der Krankschreibung eine Kündigung erhält, für den gelten besondere Kriterien der sozialen Rechtfertigung. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Artikel zur Kündigung im Krankenstand.


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  • Klausel-Explorer: Prüfen Sie, ob Ihre Urlaubs- und Krankheitsklauseln mit typischen rechtlichen Argumentationsmustern und gesetzlichen Mindeststandards übereinstimmen.
  • Einschätzung von Abläufen: Verstehen Sie marktübliche Fristen für die Einreichung von Bescheinigungen, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumentation rechtzeitig erfolgt.
  • Analyse von Sonderregelungen: Haben Sie zusätzlichen, vertraglichen Urlaub? Wir helfen Ihnen zu klären, wie Standard-Vertragsmuster üblicherweise mit solchem Zusatzurlaub umgehen.

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Haftungsausschluss: Dieser Artikel bietet rechtliche Informationen auf Basis des BGB und des BUrlG. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Im Falle eines konkreten Streits sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.